Das Recht, eine Rechtsanwältin zu kontaktieren bevor eine Aussage vor der Polizei getätigt wird, steht Ihnen als Beschuldigter einer Straftat zu jedem Zeitpunkt zu, wozu ich auch nur dringend raten kann.
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorher mit einer Rechtsanwältin gesprochen zu haben, da man in einer solchen Situation dazu neigt, sich rechtfertigen zu wollen, was in der Konsequenz oft das Gegenteil bewirkt.
Hierfür können Sie mich in dringenden Notfällen (Festnahmen und Hausdurchsuchungen nachts oder am Wochenende) jederzeit auf meiner Notfallnummer erreichen.