Meine Leistungen

für Sie

Opfer

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, zur Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte, sich von einer Rechtsanwältin beraten und vertreten zu lassen.

Beschuldigter

Das Recht, eine Rechtsanwältin zu kontaktieren bevor eine Aussage vor der Polizei getätigt wird, steht Ihnen als Beschuldigter einer Straftat zu jedem Zeitpunkt zu, wozu ich auch nur dringend raten kann.
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorher mit einer Rechtsanwältin gesprochen zu haben, da man in einer solchen Situation dazu neigt, sich rechtfertigen zu wollen, was in der Konsequenz oft das Gegenteil bewirkt.
Hierfür können Sie mich in dringenden Notfällen (Festnahmen und Hausdurchsuchungen nachts oder am Wochenende) jederzeit auf meiner Notfallnummer erreichen.

Scheuen Sie sich nicht, sowohl als Opfer als auch als Beschuldigter einer Straftat, frühest möglich eine Anwältin zu kontaktieren, oftmals kann zu einem frühen Zeitpunkt ein Strafverfahren in verschiedenste Richtungen gelenkt werden.
Ich berate Sie bereits ab Kenntniserlangung einer Straftat beziehungsweise ab Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Vertretung im Hauptverfahren vor Gericht und nach Abschluss des Hauptverfahrens im Vollstreckungsverfahrens, wobei ich für Sie bundesweit tätig werde.