Scheuen Sie sich nicht, sowohl als Opfer als auch als Beschuldigter einer Straftat, frühest möglich eine Anwältin zu kontaktieren, oftmals kann zu einem frühen Zeitpunkt ein Strafverfahren in verschiedenste Richtungen gelenkt werden.
Ich berate Sie bereits ab Kenntniserlangung einer Straftat beziehungsweise ab Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Vertretung im Hauptverfahren vor Gericht und nach Abschluss des Hauptverfahrens im Vollstreckungsverfahrens, wobei ich für Sie bundesweit tätig werde.